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Sperrgutmarken
Sperrgut aus Haushaltungen und Betrieben ist mit Sperrgutmarken zu versehen und der regulären Kehrichtsammlung mitzugeben. Sperrgut ist am Abfuhrtag bis 07:00 Uhr neben dem Container- oder beim Kehrichtsammelplatz mit gelben Dreieck zu deponieren.
Sperrgut darf die Maximalmasse von 200 x 250 x 70 cm und das Maximalgewicht von 50 kg pro Einheit nicht überschreiten. Grössere bzw. schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt. Sie können bei der Hauptsammelstelle kostenpflichtig entsorgt werden.
Nicht brennbare Teile wie zum Beispiel Metalle, sind vorgängig soweit möglich zu entfernen.
Für die Sperrgutentsorgung in der Gemeinde Wald ZH werden Sperrgutmarken benötigt.
Sperrgutmarken gut sichtbar aufkleben!
- bis 2,5 kg = 1/2 Sperrgutmarke
- pro 5 kg = 1 Sperrgutmarke
Beispiele:
Bettrost / Matratze 90 cm breit |
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Polstergruppe pro Platz |
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Tisch |
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Stuhl |
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Marken für Sperrgut sind an folgenden Orten erhältlich:
- Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle
- Landi, Rosenthalstrasse
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit | 055 256 51 40 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |