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Umschreibung ausländischer Führerschein
Der ausländische Führerausweis muss ab Einreise in die Schweiz innerhalb von einem Jahr in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Ausländischer Führerausweis
Für die Umschreibung muss sich der/die Gesuchsteller/in persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt einfinden.
Für die Bestätigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätskarte oder Reisepass (Personen mit Schweizer Bürgerrecht)
- Ausländerausweis (Personen mit ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Original-Führerausweis
- Gesuch Umtausch ausländischer Führerausweis (vollständig ausgefüllt)
- Farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm)
Für die erstmalige Identifikation wird beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Der Original-Führerschein wird am Schalter der Einwohnerkontrolle direkt entzogen und an das Strassenverkehrsamt zur Umschreibung weitergeleitet.
Nützliche Informationen:
Berufsmässige Fahrer/innen
Personen, die berufsmässig (z. B. Lastwagenfahrer/innen) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 055 256 51 11 | einwohnerkontrolle@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |