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Lernfahrgesuch
Wer ein Motorfahrzeug lenken will, muss zuerst ein Lernfahrgesuch ausfüllen und einreichen.
Die Einwohnerkontrolle ist für die Bestätigung der Identifikation bzw. Personalien zuständig. Wird ein Lernfahrgesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt einfinden.
Für die Bestätigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätskarte oder Reisepass (Personen mit Schweizer Bürgerrecht)
- Ausländerausweis (Personen mit ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Lernfahrgesuch (vollständig ausgefüllt)
- Nothelferausweis im Original (Kategorie A, A1 und B)
- Farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm)
Für die erstmalige Identifikation wird beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
Nützliche Informationen:
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Eine Identifikationsbestätigung durch die Einwohnerkontrolle ist nicht nötig, sofern ein Gesuch bereits einmal eingereicht wurde. In diesem Fall kann das Gesuch direkt an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zugestellt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 055 256 51 11 | einwohnerkontrolle@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Frage |
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Alle Informationen finden Sie in dieser Dienstleistung. |