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Grünabfälle

Kompostierbare Garten- oder Küchenabfälle können an den Sammeltagen in 140-Liter, 240-Liter oder 770-Liter Container, versehen mit der entsprechenden gebührenpflichtigen Saison-Vignette oder Plomben entsorgt werden.

Anmeldung für Grüngutabfuhr Kreis II siehe Link

Wichtig

Nicht angenommen werden Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine, Körbe, Katzenstreu, Katzen- und Hundekot und alle weiteren nicht kompostierbaren Materialien. Speisereste gehören in den Hauskehricht.
 

Für die Abfuhr sind drei verschiedene Container Formate zugelassen (140-Liter, 240-Liter, 770-Liter). Grüngut wird nur in diesen Behältern abgeführt, diese müssen zwingend mit einer Hebevorrichtung (Kammleiste) für Sammelfahrzeuge ausgerüstet sein. Säcke, Compobag, Eimer usw. sind nicht erlaubt und werden stehen gelassen.