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Tiere

Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.

Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.

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Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich Fischerei | Kanton Zürich

 

Wald ist dem Aufsichtskreis IV zugeordnet.

Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich

Reto Kunz

Fischereiaufseher

Usterstrasse 35

8330 Pfäffikon

Telefon +41 43 257 97 72 

reto.kunz@bd.zh.ch

Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.

Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.

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Jägersitz am Waldrand
Die Jagd beinhaltet einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche Aspekte aus Landwirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der nachhaltige Einsatz für Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung.
Die Jagd beinhaltet einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche Aspekte aus Landwirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der nachhaltige Einsatz für Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung.