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Tiere
Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.
Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.
Fischereirevier Kanton Zürich GIS-Browser Geoportal Kanton Zürich
Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich Fischerei | Kanton Zürich
Wald ist dem Aufsichtskreis IV zugeordnet.
Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich
Reto Kunz
Fischereiaufseher
Usterstrasse 35
8330 Pfäffikon
Telefon +41 43 257 97 72
Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.
Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.
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