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Steuern
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Bis spätestens 31. März. Sie können die Frist jedoch selber verlängern. |
Nein. Für die Mitarbeitenden der Steuerabteilung ist es hilfreich, wenn in der Steuererklärung unter der Rubrik «sonstige Einnahmen» der Texthinweis (ohne Angabe eines Betrages) steht, dass entweder Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezogen wurde. So erübrigt sich die Frage, wie eine Person ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte. . |
Ab 2021 ist das Steueramt nicht mehr zuständig für die Prämienverbilligung. Bitte informieren Sie sich direkt auf der Homepage der SVA Zürich unter www.svazurich.ch/ipv oder unter Tel. 044 448 53 75. |