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Amtliche Publikation: Gestaltungsplan Bahnhof Wald

22. März 2024

Festsetzung und Genehmigung öffentlicher Gestaltungsplan «Bahnhof Wald» und Festlegung des Gewässerraums am Nordholzbach, öffentliches Gewässer Nr. 2755

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wald haben an der Gemeindeversammlung vom 19. September 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem öffentlichen Gestaltungsplan «Bahnhof Wald», bestehend aus dem Situationsplan 1:500, den Bestimmungen, dem Erläuternden Bericht und dem Bericht zu den Einwendungen, wird zugestimmt.
  1. Die Gewässerraumfestlegung, bestehend aus dem Situationsplan 1:500 und dem Technischen Bericht, wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0600 / 23 vom 11. März 2024 den öffentlichen Gestaltungsplan «Bahnhof Wald» genehmigt und mit Verfügung vom 1. März 2024 den Gewässerraum am Nordholzbach (öffentliches Gewässer Nr. 2755) im Rahmen des Gestaltungsplans «Bahnhof Wald» festgelegt.                           

Angaben zur Auflage

Die Unterlagen liegen ab dem 22. März 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Wald, Abteilung Raumentwicklung und Bau, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Obergeschoss, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Ergänzende rechtliche Hinweise:

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht III des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.           

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 22.04.2024

Kontaktstelle

Gemeinde Wald
Bahnhofstrasse 6
8636 Wald ZH

Gemeinderat Wald ZH

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