Inhalt
Amtliche Publikation: Steigstrasse, Sanierung
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 900‘000.00 (inkl. MWST) für die Sanierung Steigstrasse
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 1. bis 6. November während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.
Gemeinderat Wald ZH
Zugehörige Objekte
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Wald_ZH_Steigstrasse - Töbelistrasse_Situation_3000 (PDF, 898.71 kB) | Download | 0 | Wald_ZH_Steigstrasse - Töbelistrasse_Situation_3000 |