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Amtliche Publikation: Wahlanordnung Urnenwahl evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald ZH
- Die Kirchgemeindeversammlung hat am 1. Dezember 2024 beschlossen, den Stimmberechtigten für den Rest der Amtsdauer 2024-2028 der Pfarrerinnen und Pfarrer zur Wahl vorzuschlagen:
Pfarrer Uwe Buschmaas, Jg. 1965, zu 70 %. - Es findet gemäss Art. 124 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich für die Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen und Pfarrer eine Wahl an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 9. Februar 2025 statt.
- Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, c/o Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg i. Tösstal, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. - Mitteilung an die politische Gemeinde, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
- Amtliche Veröffentlichung im auf den Websites der politischen Gemeinde Wald ZH und der Kirchgemeinde Wald ZH.
Wald ZH, 1.12.2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Esther Knecht
Präsidentin
Katrin Biedermann
Aktuarin