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Amtliche Publikation: Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024
Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:
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Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt im Gemeindehaus (Präsidialabteilung) zur Einsicht auf und ist auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.
Gemeinderat Wald ZH
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