Inhalt
Amtliche Publikation: Neubau Kreisel, Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb
Neubau Kreisel, Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb, Wald (ZH)
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Laupenstrasse in der Gemeinde Wald ZH zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 776 geführt. Die Laupenstrasse verbindet das Zentrum von Wald mit dem Dorf Laupen. Die Kreuzung Laupen- / Rosenthal- / Bahnhofstrasse erschliesst den Bahnhof, den Ortskern und grössere Entwicklungsgebiete in Wald ZH. Der bestehende Knoten vermag das steigende Verkehrsaufkommen teilweise nicht mehr sicher abzuleiten. In der vortrittbelasteten Rosenthal- und Bahnhofstrasse sind deshalb längere Wartezeiten möglich. Auf der Laupenstrasse sind zudem keine Radstreifen für den Schutz der Velofahrer vorhanden. Die bestehenden Fussgängerquerungen Garten- und Nordholzstrasse sind nicht mit einer Schutzinsel ausgestattet, weshalb eine sichere Querung der Laupenstrasse nicht gewährleistet ist. Zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung und zur Erhöhung des Radfahrer- und Fussgängerschutzes sieht das Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Wald ZH folgende Massnahmen vor:
- Neubau Kreisel Laupenstrasse in Beton - Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgänger durch die Erstellung einer Mittelinsel bei den Fussgängerübergängen «Nordholzstrasse» und «Gartenstrasse».
- Signalisation einer 30er Strecke zwischen dem bestehenden Kreisel Rütistrasse und dem projektierten Kreisel Laupenstrasse.
- Erstellung eines 2,5 m breiten Rad- / Gehweg im Bereich der Unterführung der SBB - Erneuerung und Anpassung öffentliche Beleuchtung
- Anpassen der Strassenentwässerung
- Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter
- Unter folgendem Link sind die Projektunterlagen ersichtlich: https://www.zh.ch/de/planen-bauen/tiefbau/geplante-strassenprojekte/planauflageverfahren/einspracheverfahren.html
Angaben zur Auflage:
Gemeindeverwaltung Wald Bahnhofstrasse 6 8636 Wald Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Gemeinde sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Frist: 31 Tage
Kontaktstelle:
Kanton Zürich
Bemerkungen:
Unter folgendem Link sind die Projektunterlagen ersichtlich: