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Amtliche Publikation Kredit für den Gewässerunterhalt 2025
In Anwendung von § 103 Gemeindegesetz hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:
CHF 155'000.00, für den Gewässerunterhalt 2025
Der Beschluss liegt vom 7. Februar bis 12. März 2025, während der ordentlichen Öffnungszeiten, im Gemeinde-haus Wald, Abteilung Infrastruktur (2. Stock), zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Wald ZH