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Amtliche Publikation: Vorläufiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

11. März 2025

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 21. Januar 2025 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Name, Vorname (Rufname)

Geburtsjahr

Wohnort

Beruf

Partei

Hiltebrand, Sandra (Sandy)

1973

Wald ZH

Leiterin Hochbau,

Gemeindeverwaltung Maur

Grüne Wald

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. März 2025, 17:00 Uhr bei der Gemeinde Wald (Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald) die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt in der Gemeinde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte, VPR, LS 161.1). Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald hat (§ 23 Abs. 2 GPR). Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil (Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil) erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel amtliche Publikation

 

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Formular Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 85.59 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag Gemeinderat