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Amtliche Publikation: Kantonale Genehmigung Abfallverordnung
Am 10. Dezember 2024 genehmigte die Gemeindeversammlung die Totalrevision der Abfallverordnung. Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung vom 25. Februar 2025 hat das AWEL die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen.
Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Wald, Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald und auf der Webseite, zur Einsicht auf.
Gegen die Genehmigungsverfügung des AWEL kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Wald ZH
Zugehörige Objekte
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Abfallverordnung Gemeinde Wald ZH (PDF, 135.09 kB) | Download | 0 | Abfallverordnung Gemeinde Wald ZH |
AWEL Genehmigung Abfallverordnung (PDF, 700.06 kB) | Download | 1 | AWEL Genehmigung Abfallverordnung |
Beschluss GV Abfallverordnung (PDF, 141.79 kB) | Download | 2 | Beschluss GV Abfallverordnung |