Inhalt
Wohnen im Alter
Sozialversicherungen
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Personen erhalten Beratung über die Pflichten als Arbeitnehmende, Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Anmeldungen werden entgegengenommen und an die SVA Zürich weitergeleitet. Sämtliche Formulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen können in Papierform bezogen werden (die elektronischen Formulare und Merkblätter finden sich hier):
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte 3 bis 5 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters eingereicht werden. Damit wird gewährleistet, dass die Auszahlung der Rente ab Folgemonat nach Erreichen von Alter 64 bzw. 65 pünktlich erfolgt.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 055 256 52 33 | soziales@wald-zh.ch |