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Winterdienst / Schneeräumung

Die Gemeinde ist bemüht, möglichst schnell und effizient für schneefreie und enteiste Verkehrswege zu sorgen, damit die Bevölkerung auch im Winter problemlos und sicher von A nach B kommt. Die Schneeräumung folgt einem internen Prioritätenkonzept. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Räumungsequipen nicht überall gleichzeitig sein können. Vielen Dank!

Allgemeine Hinweise nehmen wir am liebsten über das Onlineformular entgegen.

Bei Notfällen* kann die Einsatzleitung, Tel. 055 246 19 87, kontaktiert werden.

Für Notfälle*, Reklamationen und Informationen betreffend Staatsstrassen ist direkt das Tiefbauamt Kanton Zürich, Unterhaltsbezirk 12, Tel. 043 257 94 40 zu kontaktieren. Hier besteht ein 24-Stunden-Pikettdienst.

*Erklärung zum Begriff «Notfälle»

Ihr Fahrzeug ist von der Strasse abgekommen Rufen Sie den Pannendienst an
Schnee auf Privatgrund Jede/r Eigentümer/in ist selber verantwortlich
siehe gesetzliche Bestimmungen
Schnee vom Schneepflug auf Privatgrund siehe gesetzliche Bestimmungen

Mehrere Walder Unternehmer, Gartenbauer oder Landwirte aus Wald ZH bieten Winterdienst für Private an. Wenden Sie sich bitte an solche Unternehmen für Ihr Privatgrundstück.

Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss Strassengesetz haben Grundeigentümer/innen auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden. Im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren besteht kein Anspruch auf Beseitigung durch das Gemeinwesen.

Schnee auf Privatgrund

Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer/innen oder Mieter/innen der betreffenden Objekte. Es ist verboden, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee, auf öffentlichem Grund abzulagen. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden. Auch dürfen keine Schneedepots bei Hydranten erstellt werden. Die Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich sein.

Strassen nicht blockieren

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Schneeräumung zu gewährleisten, sind Motorfahrzeuge nicht auf Strassen, Gehwegen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. So können Kosten durch zusätzliche Handarbeiten und allfällige Schäden durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte verhindert werden. Jede Haftung für Schäden an unsachgemäss abgestellten Fahrzeugen wird abgelehnt.

Liste der Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet von Wald ZH

  • Bachtelstrasse
  • Goldingerstrasse
  • Hauptstrasse
  • Hittenbergstrasse
  • Hüeblistrasse
  • Laupenstrasse
  • Oberholzstrasse
  • Rütistrasse
  • Sanatoriumstrasse
  • Tösstalstrasse

Liste der Strassen und Wege ohne Winterdienst

  • Blattenbachweg (Bachtelstrasse - Bleiche)
  • Sackstrasse (Binzhaldenstrasse - Drei Tannen)
  • Verbindungsweg Schulhausstrasse - Binzhaldenstrasse
  • Verbindungsweg Werkstrasse - Schulstrasse
  • Verbindungsweg Brüglenstrasse - Dieterswilerstrasse
  • Verbindungsweg Hömelstrasse - Sonnenberg
  • Verbindungsweg Schüsselwiese - Windeggstrasse
  • Verbindungsweg Glärnischstrasse - Binzholzweg
  • Verbindungsweg Etzelstrasse - Tänlerstrasse
  • Verbindungsweg Oberlaupen - Brüelstrasse
  • Verbindungsweg SBB-Parkplatz - Laupenstrasse
  • Verbindungsweg Winkel - Hauptstrasse
  • Verbindungstreppe Claridapark - Jonastrasse
  • Verbindungsweg Claridapark - Parkplatz

Zugehörige Objekte

Name
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