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Bauarbeiten während Ruhezeiten
Für Bauarbeiten jeglicher Art, die ausserhalb der Ruhezeiten gemäss kommunaler Polizeiverordnung stattfinden, braucht es vor Aufnahme der Arbeiten eine Bewilligung für Bauarbeiten ausserhalb der Ruhezeiten.
Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit ist die erste Anlaufstelle und hilft bei Fragen und Unklarheiten weiter.
Das Bewilligungsgesuch muss zwingend vor Aufnahme der Bauarbeiten eingereicht und bewilligt sein.
Die Bauarbeiten sind ohne Bewilligung während den Ruhzeiten einzustellen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 11 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |