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Aufenthaltsausweis/Heimatausweis
Wer sich vorübergehend ausserhalb seiner Hauptwohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis wird von der Einwohnerkontrolle am Hauptwohnsitz zum Zweck der Nebenwohnsitznahme (Wochenaufenthalt oder Nebenniederlassung) ausgestellt.
Der Aufenthaltsausweis kann entweder via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Der Aufenthaltsausweis kostet CHF 30.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellungsgebühr von CHF 1.20 verrechnet).
Der Aufenthaltsausweis ist nur befristet gültig und muss bei der Einwohnerkontrolle des Nebenwohnsitzes hinterlegt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 055 256 51 11 | einwohnerkontrolle@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |