Inhalt

Grabmal, Grabzeichen, Grabstein

Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterbliebenen nach einem Todesfall bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes stehen den Angehörigen auch in weiteren Belangen wie bei der Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit den Grabzeichen zur Verfügung.

Das Errichten und die Abänderung von bestehenden Grabzeichen sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch um Bewilligung eines Grabzeichens muss zweifach vor Beginn der Ausführungsarbeiten beim Bestattungsamt eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

Name
Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabzeichens (PDF, 212.52 kB) Download 0 Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabzeichens
Vorschriften_für_Grabzeichen_und_Grabunterhalt (PDF, 1.39 MB) Download 1 Vorschriften_für_Grabzeichen_und_Grabunterhalt
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download