Inhalt
Klein- und Mittelverkaufspatent (Alkohol)
Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.
Das Gesuch benötigt folgende Beilagen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Strafregisterauszug
- Miet- und Pachtvertrag
- Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)
- Schulungsnachweis Jalk www.jalk.ch
Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen. Die zwingende Meldung an das Kantonale Labor Zürich können Sie hier machen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch Patent (PDF, 347.68 kB) | Download | 0 | Gesuch Patent |
Patentänderungen und Abgabe (PDF, 125.07 kB) | Download | 1 | Patentänderungen und Abgabe |
Meldeformular Kantonales Labor (PDF, 1.45 MB) | Download | 2 | Meldeformular Kantonales Labor |
Jugendschutz Alkohol und Tabak Flyer (PDF, 1.53 MB) | Download | 3 | Jugendschutz Alkohol und Tabak Flyer |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 11 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |