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Bewilligung einer Standaktion

Eine Standaktion mittels einem Information-, Verkaufs- oder Promotionstand muss in Wald ZH insbesondere durch Nutzung von öffentlichem Grund, die Führung einer vorübergehenden Festwirtschaft, durch den Aufbau von Fahrnisbauten oder Musik im Freien (auch auf Privatgrund) usw., bewilligt werden.

Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit ist die erste Anlaufstelle für die Durchführung einer Standaktion in Wald ZH und hilft bei Fragen und Unklarheiten weiter.

Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch ist so früh wie möglich, jedoch spätestens 14 Tage vor der Standaktion bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

Preis

50.00

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