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Musikerbewilligung
Will jemand auf der Strasse oder auf öffentlichen Plätzen bzw. auf öffentlichem Grund musizieren (Strassenmusikanten), ist dafür eine Bewilligung notwendig. Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig ausgefüllt einzureichen.
Wird eine Bewilligung erteilt, sind die damit verbundenen Auflagen zu befolgen.
Auskünfte erteilt der zuständige Bereich.
Preis
Zugehörige Objekte
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Gesuch Bewilligung Musiker (PDF, 132.06 kB) | Download | 0 | Gesuch Bewilligung Musiker |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 11 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
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