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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Ab Prämienverbilligung 2021 ist nicht mehr das Gemeindesteueramt, sondern direkt die SVA Zürich zuständig.
Bitte beachten Sie den Flyer "Neuerungen für das Jahr 2021"
Zugehörige Objekte
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Flyer "Neuerungen für das Jahr 2021" (PDF, 139.43 kB) | Download | 0 | Flyer "Neuerungen für das Jahr 2021" |
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