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Benützung von öffentlichem Grund

Die Benützung von öffentlichem Grund, wie etwa das Deponieren von Material einer Baustelle, die Absperrung eines Parkplatzes oder einer Gemeindestrasse, muss bewilligt werden.

Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit ist die erste Anlaufstelle für Benützung von öffentlichem Grund und hilft bei Fragen und Unklarheiten weiter.

Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch ist so früh wie möglich, jedoch spätestens 14 Tage vor der Benützung bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

Preis

Bewilligung 50.00 + Benützung pro Monat 50.00 (angebrochene Monate werden voll verrechnet)

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