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Videoüberwachung

Die Videoüberwachung bezweckt ausschliesslich die Verhinderung und die Ahndung von strafbaren Handlungen. Sie erfolgt in Absprache mit den zuständigen Polizeiorganen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Das Reglement zur Videoüberwachung sowie die Liste mit den in der Gemeinde Wald ZH überwachten Standorte finden sich unter Dokumente.

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