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Gewässerverschmutzung
Gewässerverschmutzung
Was ist zu tun, wenn in einem Bach Verfärbungen, Schaumbildung oder sogar tote Fische bemerkt werden? Wie ist das Vorgehen bei einer Gewässerverunreinigung?
Verschiedene Anzeichen deuten darauf hin, dass ein Gewässer verunreinigt ist: Verfärbungen und Trübungen des Wassers, starke Schaumbildung, schlechte Gerüche, tote Fische. Durch einen Unfall oder Fahrlässigkeit sind Stoffe in das Gewässer gelangt, welche die Wasserorganismen schädigen oder sogar töten können. Verunreinigungen können aber auch auf eine andauernde Belastung des Gewässers zurückgeführt werden, z. B. auf mangelhafte Abwasserleitungen oder auf Nährstoffauswaschungen durch die Landwirtschaft.
Eine Gewässer- oder Bodenverschmutzung wird festgestellt – was ist zu tun?
Wer wird informiert?
- Wenn eine Gewässer- oder Bodenverschmutzung festgestellt wird, diese sofort der Kantonspolizei, Telefon 117, mitteilen.
- Wird ein Schaden festgestellt, dessen Ausbreitung sofort zu verhindern ist (beispielsweise Öl auf dem Gewässer), muss auch die Feuerwehr, Telefon 118, aufgeboten werden.
- Bei Unsicherheit kann zu den Büroöffnungszeiten das Ressort Infrastruktur kontaktiert werden.
Was ist zu melden?
Der Name und die Telefonnummer der meldenden Person für Rückfragen folgende Angaben:
- Genauer Ort
- Art und Ausmass der Feststellungen
Wenn immer möglich soll die meldende Person vor Ort bleiben, bis die Polizei eintrifft.
Was geschieht dann?
Die Polizei rückt aus, verschafft sich vor Ort einen Überblick und entnimmt die ersten Wasserproben. Der AWEL-Gewässerschutz-Pikettdienst und weitere Einsatzkräfte werden jeweils durch die Kantonspolizei aufgeboten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gewässerunterhalt | 055 256 52 86 | werkhof@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur | 055 256 52 88 | daniel.vogt@wald-zh.ch |