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Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Personen mit einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente haben unter Umständen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Um zu prüfen, ob aufgrund der Vermögens-, Einkommens- und Ausgabensituation ein Anspruch gegeben ist, braucht es eine Anmeldung.
Zuständig ist der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person, bei Heimbewohnenden derjenige Wohnsitz, welcher die Person unmittelbar vor dem Heimeintritt innehatte. Bitte benutzen Sie ausschliesslich dieses Formular und nur wenn Ihrer Ansicht nach die Gemeinde Wald zuständig ist.

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