Inhalt
Gemeindeversammlungen
Im Frühling und Herbst werden Reservedaten bestimmt, die nach Bedarf beansprucht werden.
Ort
SchwertsaalBahnhofstrasse 12
8636 Wald ZH
Aufgaben
- Budget und Jahresrechnung
- Festsetzung des Steuerfusses
- Kreditbewilligungen
- Erwerb von Grundeigentum
- Behandlung von Anfragen und Abstimmung über Initiativen
- Abnahme von Kreditabrechnungen
Kompetenzen
Einberufung der Gemeindeversammlung (§ 18 Gemeindegesetz):
Jede Versammlung ist mindestens vier Wochen vorher unter Bezeichnung der Beratungsgegenstände öffentlich bekannt zu geben. In dringlichen Fällen beträgt die Ankündigungszeit zwei Wochen.
Anfragerecht (§ 17 Gemeindegesetz):
Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinderat. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Voraussetzungen
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Datum | Sitzung |
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