Inhalt
Grünabfälle
Kompostierbare Garten- oder Küchenabfälle können an den Sammeltagen in 140-Liter, 240-Liter oder 770-Liter Container, versehen mit der entsprechenden gebührenpflichtigen Saison-Vignette oder Plomben entsorgt werden.
Anmeldung für Grüngutabfuhr Kreis II siehe Link
Wichtig
Nicht angenommen werden Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine, Körbe, Katzenstreu, Katzen- und Hundekot und alle weiteren nicht kompostierbaren Materialien. Speisereste gehören in den Hauskehricht.
Für die Abfuhr sind drei verschiedene Container Formate zugelassen (140-Liter, 240-Liter, 770-Liter). Grüngut wird nur in diesen Behältern abgeführt, diese müssen zwingend mit einer Hebevorrichtung (Kammleiste) für Sammelfahrzeuge ausgerüstet sein. Säcke, Compobag, Eimer usw. sind nicht erlaubt und werden stehen gelassen.
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Grüngutabfuhr (den Recyclingkalender finden Sie unter Publikationen) |