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Gebührenreglement Teilrevision 2024

19. Januar 2024

Der Gemeinderat Wald hat an seiner Sitzung vom 8. Januar 2024 beschlossen:

  1. Die vorliegende Teilrevision des Gebührenreglements wird genehmigt. Die Änderungen werden ab dem Folgemonat nach Eintritt der Rechtskraft angewendet.
  2. Die Teilrevision des Gebührenreglements ist amtlich zu publizieren.
  3. Gegen die Teilrevision dieses Behördenerlasses kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel Amtliche Publikation

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