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Amtliche Publikation: Anordnung kommunale Abstimmung 22. September 2024
Am Sonntag, 22. September 2024, findet ein Urnengang über folgende Vorlage statt:
Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland: Rechtsformänderung in eine Aktiengesellschaft, Abschluss einer Interkommunalen Vereinbarung
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten bis spätestens am 30. August 2024 zugestellt. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
Gemeinderat Wald ZH