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Strassensperrung Brugglen- und Dreilindenstrasse am 18. und vom 22. bis 27. Juli 2024

15. Juli 2024

Vorarbeiten zum Einbau des Strassenbelags

  • Im Zeitraum der Sperrung ist die Zufahrt zu den Liegenschaften nicht möglich. Dies gilt auch für allfällige Lieferungen.
  • Es ist gut möglich, dass die gesperrte Strasse bereits vor dem 27. Juli 2024 wieder freigege-ben werden kann. Falls dies der Fall wäre, werden die Abschrankungen von Seiten der Unter-nehmung zu gegebener Zeit entfernt und somit die Strasse vorzeitig für den Verkehr wieder freigegeben.
  • Falls die Witterungsverhältnisse den Belagseinbau an den geplanten Tagen nicht zulassen, wird der Belagseinbau auf die darauffolgenden Tage verschoben.
  • Alle Anwohner der Brugglenstrasse und Dreilindenstrasse, welche der Gemeinde Wald das Fahrzeugkennzeichen für das Parkieren auf dem Viehschauplatz bis zum 15. Juli bekannt ge-geben haben, besitzen eine digitale Parkkarte, welche ab dem 18. Juli 2024 gültig ist, bis zur Öffnung der beiden Strassen.
  • Besucher der Dreilindenstrasse 2/4/6/8, welche länger als 4 Stunden auf dem Viehschauplatz parkieren, müssen dieses Schreiben gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
  • Bitte beachten Sie die Entsorgung von Kehricht- und Grüngut an Ihrer Strasse (Rückseite)
  • Aufgrund der Sperrung wird am Donnerstag, 18. Juli 2024, an der Brugglenstrasse keine Post zugestellt. Diese folgt am Freitag, 19. Juli 2024.

 

Dreilindenstrasse 2/4/6/8:
Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge im Zeitraum der Sperrung auf dem Viehschauplatz zu parkieren. Fahrzeuge, die im Zeitraum der Sperrung nicht gebraucht werden, lassen Sie in der Tiefgarage. Im Zeitraum der Sperrung wird der Kehricht- und Grüngutsammelplatz der Dreilindenstrasse 2 nicht bedient. Bitte entsorgen sie ihren Kehricht bei einer Sammelstelle oder deponieren Sie ihn am Abfuhrtag an der Dreilindenstrasse 3 (Donnerstagmorgen). Grüngut bitte ebenfalls an der Dreilindenstrasse 3 deponieren.

Brugglenstrasse 1-26:
Die Zuteilung für den provisorischen Parkplatz am Ende der Brugglenstrasse 26 wurde durch
Simon Honegger gemacht. Die restlichen Fahrzeuge müssen im Zeitraum der Sperrung auf dem Viehschauplatz parkiert werden. Im Zeitraum der Sperrung wird der Kehrichtsammelplatz Brugglenstrasse 26 nicht bedient. Bitte entsorgen Sie Ihren Kehricht bei einer Sammelstelle oder deponieren Sie ihn am Abfuhrtag an der Dreilindenstrasse 3 (Donnerstagmorgen) oder Hofacherstrasse 54 (Montagmorgen). Grüngut wird im Zeitraum der Sperrung nicht abgeholt.

WICHTIG!
Vom Freitag, 19. Juli 2024 bis Montagmorgen, 22. Juli 2024, ist die Brugglenstrasse für kurze
Umschläge befahrbar. Auf die Vorplätze der Liegenschaften kann infolge der Absätze und vorstehenden Schächte nicht gefahren werden. Weil es keine Wendemöglichkeit gibt, befahren Sie bitte die Strasse von oben nach unten, das heisst, über die provisorische Zufahrtsstrasse kommend, hinunter zur Dreilindenstrasse.

Bitte befahren Sie in diesem Zeitraum die Strasse nur so viel wie nötig.

Wir danken für das Verständnis.

Fahrverbot mit Bauabschrankung

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