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Reformierte Kirchgemeinde Wald ZH: Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

13. August 2024

Reformierte Kirchgemeinde Wald ZH

Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026


Auf die Wahlanordnung vom 14. Juni 2024 ist dem Gemeinderat Linus Steiner als Mitglied gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser eine Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Gemeinderat erklärt:

Linus Steiner, geb. 1975, Glärnischstrasse 9, 8636 Wald ZH, Entrepreneur (Finanzberater),

als Mitglied der reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 für gewählt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH
Wahlleitende Behörde