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Pressemitteilung des Gemeinderates vom 6. November 2024
Die nächste Gemeindeversammlung steht an
An der «Budget-Gemeindeversammlung» werden drei Geschäfte behandelt.
Die Traktandenliste vom Dienstag, 10. Dezember 2024 (Schwertsaal, 20.00 Uhr), präsentiert sich wie folgt:
- Genehmigung von Budget und Steuerfuss 2025
- Pumptrack-Skatepark im Neuhus; Genehmigung eines Zusatzkredits von CHF 162'000
- Totalrevision der Abfallverordnung
Budget und Steuerfuss 2025
Die Berichterstattung zum Budget 2025 war bereits Teil der Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024.
Pumptrack-Skatepark im Neuhus; Genehmigung eines Zusatzkredits von CHF 162'000
Die von der Gemeindeversammlung im Juni 2023 angenommene Initiative für einen Pumptrack-Skatepark im Gebiet Neuhus beinhaltete einen Ausführungskredit von 425‘000 Franken.
Nach der Gemeindeversammlung nahm der Gemeinderat die Detailplanung an die Hand. Damit dieses Projekt am vorgesehenen Standort überhaupt realisiert werden kann, sind die Erstellung einer Baustellenzufahrt über Nachbargrundstücke sowie ein aufwändiger Bodenschutz notwendig. Der landwirtschaftliche Kulturboden mit einer Mächtigkeit von bis zu 60 Zentimetern muss komplett abgetragen und in Erddepots zwischengelagert werden. Geotechnische Baugrunduntersuchungen ergaben, dass ein Grossteil des Erdmaterials nicht wiederverwendbar ist und abtransportiert werden muss. Um die Mengen an zuzuführendem Material zu verringern, wurden Umfang und Geländeeinbettung der Anlage ohne Attraktivitätseinbusse optimiert. Zudem ergab das Baubewilligungsverfahren die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Lärmgutachtens sowie eines Hochwasserobjektschutznachweises.
Die vorerwähnten Arbeiten machen einen Zusatzkredit von 162'000 Franken nötig, um den Pumptrack/Skatepark in der von den Initianten vorgesehenen Form realisieren zu können. Der Unterstützungsbeitrag von 75'000 Franken aus dem kantonalen Sportfonds ist inzwischen bestätigt worden. Der Gemeinderat empfiehlt, den Zusatzkosten zuzustimmen.
Totalrevision der Abfallverordnung
Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes müssen die gültige Abfallverordnung und das dazugehörende Gebührenreglement komplett revidiert werden.
Sie wurden vom Gemeinderat erlassen und stellen somit blosse Behördenerlasse dar. Für die Abfallverordnung ist die von der revidierten Gemeindegesetzgebung geforderte formell-gesetzliche Regelung auf Stufe eines Gemeindeerlasses durch die Stimmberechtigten zu schaffen. Die in der aktuell gültigen Verordnung erwähnten Bestimmungen zu den Quartierkomposten wurden nicht übernommen. Durch die Einführung der Grüngutsammlung scheinen diese nicht mehr zeitgemäss zu sein.
Im Übrigen beinhaltet die neue Verordnung neben Anpassungen an die heutigen Verhältnisse sowie übergeordnetes Recht verschiedene redaktionelle Korrekturen.
Die detaillierten Anträge können auf www.wald-zh.ch/gv heruntergeladen werden.
Glasfaser für Laupen ab 2026
Swisscom plant eine kostenlose Glasfasererschliessung (FTTH – Fibre to the Home) von Wald ZH in mehreren Etappen. Mit der ersten Etappe wird im Ortsteil Laupen gestartet werden. Entsprechende Bauarbeiten sind ab Winter 2024 geplant, und ab Herbst 2026 können die neuen Glasfaseranschlüsse in Laupen genutzt werden.
Ultraschnelles Internet ab Herbst 2026
Nach erfolgter Information an die lokalen Behörden, plant Swisscom ab Winter 2024 eine kostenlose Erschliessung im Ortsteil Laupen. Sobald die angekündigte Ausbauetappe im Winter 2026 abgeschlossen ist, kann ein Teil der Bevölkerung von Wald ZH ultraschnell im Internet surfen. Weitere Ausbauetappen sind vorgesehen. Mit einer Internetgeschwindigkeit von bis zu 10 Gbit/s lässt sich beispielsweise ein durchschnittliches Fotoalbum in der Grösse von 1 Gigabyte in rund 0.8 Sekunden herunterladen. Zudem ist die gleichzeitige Nutzung leistungsintensiver Anwendungen wie Homeoffice mit Video-Konferenzen, Swisscom blue TV und verschiedenen Streaming-Diensten problemlos möglich. Die aktuelle Netzleistung kann jederzeit unter www.swisscom.ch/checker individuell pro Adresse abgefragt werden.
Voraussetzungen zur Erschliessung einer Liegenschaft
Um ein Gebäude an das Glasfasernetz anzuschliessen, muss die Eigentümerschaft des Gebäudes zunächst einen Erschliessungsvertrag unterzeichnen. Das von Swisscom beauftragte Unternehmen Cablex wird die Eigentümerschaft kontaktieren, um die Einzelheiten der Erschliessung wie auch des Erschliessungsvertrags zu Besprechen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erlauben Sie unserem Baupartner, Ihre Liegenschaft mit Glasfaser zu erschliessen. Dies erfolgt in der Regel kostenlos. Aus dem Erschliessungsvertrag ergeht zudem keine Verpflichtung zur späteren Nutzung von Dienstleistungen auf dem Glasfasernetz.
Freie Anbieterwahl
Die Bevölkerung hat die Wahl zwischen Angeboten verschiedener Diensteanbieter wie beispielsweise Wingo, Salt oder Sunrise, denen das Swisscom Netz ebenfalls zur Verfügung steht.
Swisscom Netzstrategie – Glasfaser statt Kupfer
Der Ausbau in Wald ZH wird im Rahmen der Swisscom Netzstrategie umgesetzt, die eine schweizweite Glasfaserabdeckung von rund 57% bis Ende 2025 und zwischen 75 bis 80% bis Ende 2030 vorsieht. Dank des rasch fortschreitenden Glasfaserausbau plant Swisscom zudem das rund 150-jährige Kupfernetz in den kommenden Jahren Schritt für Schritt stillzulegen. Nach 2030 soll das Glasfasernetz in allen Gemeinden fertiggestellt sein, was die komplette Stilllegung des Kupfernetzes erlaubt. Dies führt insbesondere zu einer Stromeinsparungen in der Grössenordnung des jährlichen Verbrauchs einer Schweizer Stadt mit ungefähr 20'000 Einwohner.
Swisscom baut das Mobilfunknetz der Zukunft.
Neben der Glasfasertechnologie treibt Swisscom auch den Ausbau modernster Mobilfunktechnologien wie 5G in der Schweiz voran. Die Mobilfunkversorgung wird als Ergänzung zum Festnetz eingesetzt, um punktuell abgelegene Gebiete oder Streusiedlungen mit leistungsstarkem Ultrabreitband zu versorgen.
Veranstaltungshinweis
Computeria Wald – Spezialcomputeria am 7.11.2024, 14-16 Uhr, Bibliothek Wald
Aufgrund der Schliessung des SBB Reisezentrums Wald wird eine Spezialcomputeria durchgeführt. Das Freiwilligenteam wird unterstützt durch 2 Mitarbeiterinnen des ZVV und zeigt, wie mit der App Billette für Zug und Bus gelöst und der Fahrplan abgefragt werden können. Bitte das eigene Smartphone mit genügend Akku und wenn vorhanden den SwissPass mitbringen.
Es ist keine Anmeldung notwendig.