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Friedensrichter

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:

www.vfzh.ch/formulare

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen und Unterhaltsklagen beim Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstr. 12, Postfach, 8340 Hinwil
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten: Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstr. 12, Postfach, 8340 Hinwil


Weitere Informationen finden Sie unter:

www.vfzh.ch
www.gerichte-zh.ch

Kontakt

Friedensrichter
Rütistrasse 13
Postfach 364
8636 Wald ZH
Tel. +41 79 392 94 98
friedensrichter@wald-zh.ch

Website

Öffnungszeiten

Die Verhandlungen finden in der Regel am Montag- und Donnerstagnachmittag im Verwaltungsgebäude Friedau an der Rütistrasse 13 statt.

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