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Friedensrichter
Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstr. 12, Postfach, 8340 Hinwil
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten: Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstr. 12, Postfach, 8340 Hinwil
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt
FriedensrichterRütistrasse 13
Postfach 364
8636 Wald ZH
Tel. +41 79 392 94 98
friedensrichter@wald-zh.ch
Website
Öffnungszeiten
Sprechstunde nach Vereinbarung.
Die Sprechstunden oder Verhandlungen finden in der Regel im Verwaltungsgebäude Friedau an der Rütistrasse 13 statt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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