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Lichtraumprofil (Pflanzenrückschnitt)

Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen

An Orten, wo das Strassenprofil knapp ist, wird der Fuss- und Fahr­zeug­verkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern und Ähnlichem aus Vorgärten be­hindert. Oft ist auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen verschlechtert.
In  Einmündungs-/Kurven- und Ausfahrtsbereichen dürfen Sträucher und Pflanzen nicht höher als 80 cm werden. Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Grundeigentümern auf das Lichtraumprofil (siehe Merkblatt) zurückzuschneiden. Diese Vorschriften wurden aus Sicherheitsgründen erlassen. Es geht darum, die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahrzeuge frei zu halten. Auch darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.

Grundlage bildet die kantonale Verkehrserschliessungsverordnung.

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Merkblatt Lichtraumprofil (PDF, 230.29 kB) Download 0 Merkblatt Lichtraumprofil
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