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Amtliche Feuerungskontrolle
Die amtliche Feuerungskontrolle stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zählen Öl- und Gasheizungen mit weniger als 1 Megawatt Wärmeleistung sowie Holzfeuerungen wie zum Beispiel Holzheizkessel und Cheminées mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt.
Weiter führende Informationen sind auf der Webseite des AWEL zu finden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Feuerungskontrolle Vorschriften (PDF, 22.62 kB) | Download | 0 | Feuerungskontrolle Vorschriften |
Anforderungsprofil Kontrolleur/in (PDF, 58.02 kB) | Download | 1 | Anforderungsprofil Kontrolleur/in |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Planung | 055 256 52 88 | bauamt@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Raumentwicklung und Bau | 055 256 52 88 | bauamt@wald-zh.ch |
Name |
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Bauberatung |
Energie |