Inhalt
Waffenerwerb
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch (finden Sie unter Dokumente) ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Fragen und Antworten finden sich hier.
Hinweise
Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs nimmt rund zwei Wochen in Anspruch.
Gültige Waffenerwerbsscheine sind ab Ausstellung sechs Monate gültig und können maximal um drei Monate verlängert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch.pdf (PDF, 143.78 kB) | Download | 0 | Gesuch.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 11 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |