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Abmeldung / Wegzug von Wald ZH

Der Wegzug von Wald ZH muss innert vierzehn Tagen entweder elektronisch via eUmzugZH oder persönlich am Schalter gemeldet werden.

Die elektronische Umzugsmeldung kann bei Umzug innerhalb des Kantons Zürich von allen Personen mit Schweizer Bürgerrecht und ausländischer Staatsangehörigkeit (ausser Personen mit Ausweis N und S) einwandfrei genutzt werden. Beim Wegzug aus dem Kanton Zürich müssen die Voraussetzungen von eUmzugZH beachtet werden.

Personen mit Schweizer Bürgerrecht
Für die persönliche Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

- Persönlicher Ausweis
- Schriftenempfangsschein

Die Abmeldung ist kostenlos.

Personen mit ausländischen Staatsangehörigkeit (EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten)

Für die persönliche Abmeldung wird ein Ausländerausweis benötigt.

Die Abmeldung ist kostenlos.


Nach der Abmeldung am alten Wohnort ist die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes innert vierzehn Tagen vorzunehmen.


Wichtig: Wegzüge ins Ausland können nicht elektronisch gemeldet werden. In einem solchen Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden.


Nützliche Informationen:

EW Wald AG
Der Wegzug muss zusätzlich auch der EW Wald AG gemeldet werden, damit der Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch rechtzeitig abgelesen werden kann. Weitere Informationen sind direkt im Kundenportal ersichtlich.

Checkliste
Weitere Informationen und Checkliste für den Umzug.

Auswanderung
Bei einer Auswanderung empfiehlt das EDA, genug Zeit für die Vorbereitung einzuplanen und einzelne Schritte bereits ein bis zwei Jahre im Voraus zu unternehmen. Die Checkliste gibt Auskunft darüber, was am besten wann zu tun ist. Das Themen ABC beantwortet weitere Fragen zum Thema Auswanderung.

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