Inhalt
Grabmal, Grabzeichen, Grabstein
Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterbliebenen nach einem Todesfall bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.
Die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes stehen den Angehörigen auch in weiteren Belangen wie bei der Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit den Grabzeichen zur Verfügung.
Das Errichten und die Abänderung von bestehenden Grabzeichen sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch um Bewilligung eines Grabzeichens muss zweifach vor Beginn der Ausführungsarbeiten beim Bestattungsamt eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabzeichens (PDF, 212.52 kB) | Download | 0 | Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabzeichens |
Vorschriften_für_Grabzeichen_und_Grabunterhalt (PDF, 1.39 MB) | Download | 1 | Vorschriften_für_Grabzeichen_und_Grabunterhalt |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 055 256 51 60 | bestattungsamt@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Download |
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