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Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.
Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.
Die Lebensbescheinigung kann am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.
Weiterführende Informationen: Amtliche Beglaubigung.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 055 256 51 11 | einwohnerkontrolle@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name |
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Registerauszüge |