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Verpflichtungserklärung / Besuchseinladung

Ausländerinnen und Ausländer aus einem visumspflichtigen Land benötigen für die Einreise in die Schweiz ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier. In bestimmten Fällen ist zudem ein Einreisevisum erforderlich.

Verpflichtungserklärung
Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über genügende finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Dabei hat sich die garantierende Person dazu zu verpflichten, allfällige ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen könnten, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 zu übernehmen.

Für die Einreichung der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • Identitätskarte und/oder Reisepass
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. CHF 4'000.00) oder aktuelle Bankkontoauszüge über CHF 30'000.00
  • CHF 60.00 pro Verpflichtungserklärung
  • Sofern von schweizerischen Auslandvertretung verlangt: Reiseversicherung (Versicherungspolice mit Mindestdeckungssumme von mind. CHF 50'000.00)

Besuchseinladung

  • Die visumpflichtigen Personen müssen vor der Einreise in die Schweiz bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung persönlich vorsprechen und ein Visum beantragen.
  • Das Antragsformular wird von der Vertretung gratis zur Verfügung gestellt. Dem Antrag sind das Reisedokument sowie auf Verlangen weitere Unterlagen beizulegen, die den Reisezweck belegen.
  • Sofern die Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt, füllt die ausländische Besucherin oder der ausländische Besucher das entsprechende Formular aus und leitet es an die garantierende Person in die Schweiz weiter.
  • Die Garantin oder der Garant muss sich anschliessend persönlich mit dem Formular am Schalter der Einwohnerkontrolle einfinden. Die Einwohnerkontrolle überprüft, ob die Garantin oder der Garant in der Lage ist, die eingegangene finanzielle Verpflichtung erfüllen zu können. Die Einwohnerkontrolle prüft zudem, ob die für den Besucher allenfalls abgeschlossene Reiseversicherung die gestellten Anforderungen erfüllt.
  • Die Einwohnerkontrolle leitet die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Zürich zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses prüft die Angaben in fremdenpolizeilicher Hinsicht und übermittelt das Visumsgesuch letztendlich elektronisch an die schweizerische Auslandvertretung zum endgültigen Entscheid über die Visumserteilung.


Weiterführende Informationen
Migrationsamt des Kantons Zürich (Einreise)
 

Preis

60.00

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