Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie bei Ergänzungsleistungen zur einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.
Das Gesuch wird gestellt, indem das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unter Beilage aller notwendigen Unterlagen eingereicht wird. Anschliessend werden die notwendigen Abklärungen getroffen und berechnet, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssitution ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen besteht.