Inhalt
Registerauszüge
Adress- und Datenauskünfte
Einfache Auskunft
Im Einzelfall dürfen folgende Daten bekannt gegeben werden:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zuzugsdatum oder Wegzugsdatum
Die einfache Auskunft kostet CHF 15.00 und kann via Online-Schalter, schriftlich per E-Mail/Post oder persönlich am Schalter verlangt werden. Die Gebühr versteht sich pro Auskunft und angefragte Person.
Es werden KEINE telefonischen Auskünfte erteilt.
Erweiterte Auskunft
Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, können folgende zusätzlichen Daten bekannt gegeben werden:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
- Zuzugsort/Wegzugsort
Ein berechtigtes Interesse wird angenommen, wenn die anfragende Person beabsichtigt, mittels Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw., mit einem oder mehreren Einwohnern aus einleuchtenden, nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Gründen, in Kontakt zu treten.
Die erweiterte Auskunft kostet CHF 30.00 und kann via Online-Schalter, schriftlich per E-Mail/Post oder persönlich am Schalter verlangt werden. Die Gebühr versteht sich pro Auskunft und angefragte Person.
Wegzugsadresse
Liegt der Wegzugsort ausserhalb des Kantons Zürich, gilt für die neue Wohngemeinde ein anderes Datenschutzrecht. Dieses Datenschutzrecht enthält unter Umständen Bestimmungen über die Datenbekanntgabe der Gemeinde, die von der zürcherischen Regelung abweichen. Gibt nun die Gemeinde die genaue Wegzugsadresse bekannt, kann diese Regelung unterlaufen werden und der Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes des Kantons Zürich wird übermässig ausgedehnt. Handelt es sich beim Wegzugsort um eine andere Gemeinde im Kanton Zürich, steht der Schutz einer allfälligen Datensperre am neuen Ort im Vordergrund. Wird in einem solchen Fall die genaue Adresse und nicht bloss der Ort weitergegeben, besteht die Gefahr, dass eine am neuen Ort eingerichtete Datensperre unterlaufen wird (Quelle: www.datenschutz.ch).
Listenauskünfte
Gestützt auf § 19 MERG können Listenauskünfte durch die Einwohnerkontrolle nur erteilt werden, wenn sie für einen ideellen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ideelle Zwecke verfolgen allgemein Vereine, Organisationen und Institutionen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen. Die Bekanntgabe von Adresslisten zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Personendaten können nach bestimmten Kriterien geordnet werden.
Dazu gehören folgende Personendaten:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Datum von Zu- und Wegzug (nicht aber Zu- und Wegzugsort)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Die Listenauskünfte können nur auf schriftliche Anfrage per Post oder E-Mail angefragt werden. Die Gebühren werden pro Auskunft bzw. nach Aufwand verrechnet.
Aufenthaltsausweis/Heimatausweis
Wer sich vorübergehend ausserhalb seiner Hauptwohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis wird von der Einwohnerkontrolle am Hauptwohnsitz zum Zweck der Nebenwohnsitznahme (Wochenaufenthalt oder Nebenniederlassung) ausgestellt.
Der Aufenthaltsausweis kann entweder via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Der Aufenthaltsausweis kostet CHF 30.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellungsgebühr von CHF 1.20 verrechnet).
Der Aufenthaltsausweis ist nur befristet gültig und muss bei der Einwohnerkontrolle des Nebenwohnsitzes hinterlegt werden.
- Preis
- CHF 31.00 (CHF 1.20 Zuschlag bei Zustellung per Post)
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird zur Beurkundung eines Kaufvertrages, für den Erwerb eines Patentes oder zum Erhalt einer Bewilligung eines bestimmten Gewerbes usw. benötigt.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann via Online-Schalter oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kostet CHF 30.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellungsgebühr von CHF 1.20 verrechnet).
- Preis
- CHF 30.00 (CHF 1.20 Zuschlag bei Zustellung per Post)
Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.
Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.
Die Lebensbescheinigung kann am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.
Weiterführende Informationen: Amtliche Beglaubigung.
- Preis
- CHF 15.00
Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein
Ein Schriftenempfangsschein bzw. eine Meldebestätigung gilt als Quittung für den hinterlegten Heimatschein und gleichzeitig als Bestätigung für die vollzogene Anmeldung. Wochenaufenthalter/Nebenniederlasser sowie Einwohner mit ausländischer Nationalität erhalten eine Meldebestätigung.
Sofern ein Duplikat des Schriftenempfangsscheines oder der Meldebestätigung benötigt wird, kann diese entweder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter bezogen werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Das Duplikat kostet CHF 10.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellgebühr von CHF 1.00 verrechnet)
- Preis
- CHF 10.00 (CHF 1.00 Zuschlag bei Zustellung per Post)
Wohnsitzbestätigung
Sofern für amtliche Angelegenheiten oder zu einem anderen Zweck ein Wohnsitz nachgewiesen werden muss, stellt die Einwohnerkontrolle eine Bestätigung für Personen mit Wohnsitz in Wald ZH aus. Die Bestätigung kann für Einzelpersonen oder aber auch für die ganze Familie ausgefertigt werden.
Die Wohnsitzbestätigung kann via Online-Schalter oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Die Wohnsitzbestätigung kostet CHF 30.00 (bei Online-Bestellung wird eine Zustellgebühr von CHF 1.00 verrechnet).
Weiterführende Informationen:
Wohnsitzbestätigung für SBB
Sofern eine Wohnsitzbestätigung für die SBB benötigt wird, können die Personalien auf dem Formular der SBB, durch die Einwohnerkontrolle bestätigt werden. Die Bestätigung von Personalien kostet CHF 15.00.
Apostille/Überbeglaubigung
Falls die Wohnsitzbestätigung für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel eine Überbeglaubigung. Bei einer Überbeglaubigung wird die Echtheit der amtlichen Originalunterschriften auf diesen Dokumenten bescheinigt. Weitere Informationen sind direkt bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einzuholen.
- Preis
- CHF 30.00 (CHF 1.00 Zuschlag bei Zustellung per Post)
Zugehörige Objekte
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Der Betreibungsauszug ist eine Momentaufnahme, das heisst er ist grundsätzlich nur im Moment der Ausstellung gültig. In der Praxis wird der Auszug erfahrungsgemäss bis zwei Monate nach der Ausstellung akzeptiert. Er umfasst alle nicht gelöschten Einträge der vergangenen fünf Jahre und alle offenen Verlustscheine. Die Praxis wurde eidgenössisch vereinheitlicht und ist in allen Kantonen gleich. Der Zeitraum umfasst immer die vergangenen 5 Jahre. Da Betreibungsämter lokal oder bezirksweise organisiert sind, gibt ein Auszug aus dem Betreibungsregister nur Auskunft über jene Betreibungen, die auf dem Betreibungsamt des betreffenden Wohnorts eingeleitet wurden. Hat jemand innerhalb der letzten fünf Jahre den Wohnort gewechselt, so müssen auf zwei oder mehreren Betreibungsämtern Auskünfte verlangt werden. |