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Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern, die ihre Aufgaben im Nebenamt (Milizsystem) erfüllen. Jedes Ratsmitglied ist für ein Ressort zuständig, das mehrere Aufgabenbereiche umfasst. Die gemeinderätlichen Aufgaben ergeben sich aus der Gemeindeordnung.
Der Gemeindepräsident bietet einmal im Monat eine Sprechstunde an.
Das Gemeindegesetz (§ 42 Abs. 2) verlangt, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Die jeweiligen Angaben sind auf den Detailansichten zu den einzelnen Behördenmitgliedern deklariert.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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