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Einbürgerung
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Einbürgerungsverfahren
Sie interessieren sich für das Schweizer Bürgerrecht. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen.
Sie möchten sich für die Einbürgerung bewerben. Dazu müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben zwingend eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).
- Sie haben insgesamt mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt.
- Als Ehepartner/in einer Schweizerin oder eines Schweizers (im Besitz des Schweizer Bürgerrechts schon vor der Heirat), oder wenn Sie in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, genügt eine Wohnsitzfrist von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz.
- Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Wald ZH.
- Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (siehe Dokument Sprachliche Anforderungen, unten). Es wird empfohlen, diesen Nachweis vor dem Einreichen des Gesuchs zu erbringen.
- Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Bund und Kanton sowie über Grundkenntnisse der politischen Verhältnisse im Zürcher Gemeindewesen (siehe auch Dokument Kantonaler Grundkenntnistest). Es wird empfohlen, diesen Nachweis vor dem Einreichen des Gesuchs zu erbringen.
- Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
- Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
- Sie haben alle Ihre definitiven Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre bezahlt.
- Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.
- Hatten Sie früher einmal eine F-Bewilligung? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte für die Berechnung der Wohnsitzfrist.
Link zum Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen
https://gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/einbuergerungen.html
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung.html
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Auf kommunaler Ebene ist für die Einbürgerung der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Die ordentliche Einbürgerung kann online beantragt werden. Dazu ist ein Login erforderlich, das direkt eingerichtet werden kann.
Für die erleichterte Einbürgerung können Sie das Gesuchsformular per E-Mail an ch@sem.admin.ch bestellen.
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Wald erhalten?
Details und Infos finden Sie in den Dokumenten unten:
- Infoblatt; Aufnahme von Schweizerbürgern ins Gemeindebürgerrecht
- Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Wald ZH
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 055 256 52 77 | praesidiales@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 055 256 52 77 | praesidiales@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderat | 055 256 52 77 | gemeinderat@wald-zh.ch |
Frage |
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Die Homepage ersehen Sie hier. |
Melden Sie sich bei der zuständigen Person für ein Erstgespräch. Sie werden informiert, wie das Verfahren abläuft und auf was Sie achten müssen. |