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Quellensteuer
Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.
Ausführliche Informationen zur Quellensteuer und sämtliche Merkblätter sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 256 52 22 | steuern@wald-zh.ch |