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Liegenschaftenbewertung

Für die Eigenmiet- und Steuerwerte ist die Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2009 (Weisung 2009) zu beachten, ZStB Nr. 15/801.

Diese Werte bleiben grundsätzlich auch für künftige Steuerjahre unverändert, bis eine neue Weisung in Kraft tritt.

Mit dem Erlass der Weisung 2009 werden die steuergesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Bundesgerichts eingehalten, nachdem dies bei den Formelwerten gemäss der bisherigen Weisung zunehmend nicht mehr der Fall war. Gesetzmässig sind die Vermögenssteuerwerte, wenn sie sich innerhalb einer Bandbreite von 70 Prozent und 100 Prozent des Verkehrswertes befinden. Die Eigenmietwerte müssen innerhalb eines Zielkorridors von 60 Prozent und 70 Prozent des Marktmietzinses liegen.

Wenn Sie eine Liegenschaft erworben haben, sollten Sie automatisch vom Gemeindesteueramt eine Bewertung erhalten. Bite setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls dies nicht der Fall sein sollte.

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