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Steuerausscheidung

Wenn zwei oder mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten die Steuerhoheit für Einkommen oder Vermögen über eine Person beanspruchen, beispielsweise wenn jemand Liegenschaften oder Betriebe in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde besitzt, wird eine sogenannte Steuerausscheidung vorgenommen. Mit der Steuerausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Gemeinden (interkommunale Steuerausscheidung), Kantone (interkantonale Steuerausscheidung) bzw. Staaten (internationale Steuerausscheidung) aufgeteilt.

Interkantonale Steuerausscheidung
Bei interkantonaler Steuerausscheidung ist für jeden Kanton ein eigenes Steuererklärungsformular auszufüllen und einzureichen, wobei meist eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons akzeptiert wird.

Interkommunale Steuerausscheidung
Bei interkommunalen Steuerausscheidungen innerhalb des Kantons Zürich muss nur eine Steuererklärung am Wohnsitzort eingereicht werden, die Ausscheidung wird danach durch das Kantonale Steueramt und die Wohnsitzgemeinde vorgenommen.

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