Inhalt
Befundaufnahme (amtlicher Befund)
Bedingungen für eine Befundaufnahme
Das Gesuch ist mindestens 14 Tage im Voraus vollständig und unterzeichnet einzureichen.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- eine aktuelle Eigentümerliste, sofern das Gesuch ein Grundstück betrifft
- eine aktuelle Mieterliste, erstellt von den jeweiligen Eigentümern, oder eine Bestätigung, dass keine Mietverhältnisse bestehen.
- Katasterplan
- die Angabe, ob der Befund mit Fotos dokumentiert werden soll
- weitere Unterlagen, welche die Befundaufnahme unterstützen können.
Zeitpunkt der Befundaufnahme
Der Termin wird telefonisch vereinbart.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Gemeindeammannamt Wald-Fischenthal | 055 256 52 92 | betreibungsamt@wald-zh.ch |
Name |
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Betreibung |
Frage |
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Ein amtlicher Befund hält den tatsächlichen Zustand einer Sache fest. Dabei wird alles protokolliert, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann, wobei die Schlussfolgerungen zu den Feststellungen grundsätzlich weggelassen werden und besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse nicht nötig sind. Es werden keine Offerten erstellt. |